Beratung wird vom Land NRW gefördert

Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt  für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Kleinen  und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.

Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:

  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
  • Eisen- und Stahlindustrie
  • Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
  • Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
  • Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
  • Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr und sonstige Personenbeförderung im Landverkehr (Taxis, Omnibusverkehr etc.)
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
  • Kunstfaserindustrie
  • Flughäfen
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/nrwbankproduktdetail.html

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