Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind, werden Zuwendungen aus Mitteln der Landesaufgabe für erhaltene Beratungsleistungen gewährt. Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.
Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:
- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
- Eisen- und Stahlindustrie
- Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
- Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
- Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
- Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr und sonstige Personenbeförderung im Landverkehr (Taxis, Omnibusverkehr etc.)
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
- Kunstfaserindustrie
- Flughäfen